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Wie bei allen Feuerstätten gibt es auch für das Heizen mit Holz gesetzliche Vorgaben, die u.a. durch das Bundesemissionsschutzgesetz definiert sind. Bei Brennholz ist das eine maximale Restfeuchte von 20%. Bitte beachten Sie dies, wenn Sie Angebote lesen mit max. 25% Holzfeuchte.

Lassen Sie sich von Ihrem Lieferanten die Restfeuchte bestätigen und prüfen Sie diese ame besten im Beisein des Lieferanten nach.

Warum ?

Zu feuchtes Holz hat einen extrem schlechten Heizwert, außerdem beginnt es zu schimmeln, versottet den Kamin, kann zu Kaminbrand führen und belästigt durch beißenden Qualm und Ruß.

Außerdem werden die Abgasgrenzwerte des Bundesemissionsschutzgestzes nicht mehr eingehalten.

Dies kann ganz schnell zu einer Anzeige bei Landratsamt oder Kaminkehrer führen und über eine Kaminbesichtigung und Untersuchung der Restasche zu einem Bußgeld bis zu € 500.- führen.

Deshalb nur trockenes Holz verwenden.

Unser naturgetrocknetes Holz zeichnet sich durch eine Restfeuchte von 15%-18% aus. (gemessen nach dem System des Bundesverbands der Brennholzhändler, sowie der Holzfachschule Bad Wildungen).

 

 

 

 

 

 

 

 

Rechtliches zum Heizen mit Holz

 

 

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